Häufig gestellte Fragen
FAQ
Die Angebote des Programms richten sich an Auszubildende in Berlin, die Herausforderungen in der Ausbildung haben und Unterstützung suchen.
Neben dem Nachweis eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages werden keine weiteren Nachweise für eine Teilnahme benötigt.
Bei Auszubildenden, die bei Eintritt in das Programm das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters.
Bei Auszubildenden, die bei Eintritt in das Programm das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Mentorat ist eine Unterstützungsbeziehung und setzt sich aus dem gemeinsamen Agieren zwischen Mentee und Mentorin bzw. Mentor zusammen. Das Mentorat beruht auf der Freiwilligkeit des Mentees und ist unabhängig von den an der Ausbildung beteiligten Institutionen. Allein die/der Mentee entscheidet, inwieweit der Ausbildungsbetrieb Kenntnis vom Mentorat erhält.
Das Mentorat umfasst eine Dauer von mindestens einem Monat bis maximal zwölf Monaten (im Rahmen der Projektlaufzeit).
Grundsätzlich endet das Mentorat, sobald seitens der Mentees kein Unterstützungsbedarf mehr besteht, die Mentees aus dem Programm aussteigen oder die Ausbildung innerhalb der Projektlaufzeit beendet wurde. Sofern nach dem Ausbildungsende weiterhin Unterstützungsbedarf besteht, kann eine Nachbetreuung von bis zu drei Monaten erfolgen.
Grundsätzlich endet das Mentorat, sobald seitens der Mentees kein Unterstützungsbedarf mehr besteht, die Mentees aus dem Programm aussteigen oder die Ausbildung innerhalb der Projektlaufzeit beendet wurde. Sofern nach dem Ausbildungsende weiterhin Unterstützungsbedarf besteht, kann eine Nachbetreuung von bis zu drei Monaten erfolgen.